Online-Spielautomaten bundesweit geduldet

Ab heute, dem 15.10.2020, werden zuvor illegale Online-Angebote geduldet – ein Meilenstein im deutschen Glücksspielmarkt.

So werden Anbieter von virtuellen Spielautomaten oder Online-Poker erstmals nicht weiter von den Aufsichtsbehörden verfolgt, sofern diese sich an bestimmte Richtlinien halten. Die Regeln sind in der Übergangslösung niedergeschrieben, auf die sich die Länder im September geeinigt haben.  

Mit diesem Vorgehen erhoffen sich die Befürworter einen gezielten Schlag gegen den Schwarzmarkt zu landen, auf dem jährlich Milliarden erwirtschaftet werden.

Der im Juli 2021 in Kraft tretende Glücksspielstaatsvertrag wurde bereits von der EU-Kommission geprüft und liegt nun den Landesparlamenten vor. In der Zwischenzeit müssen sich die Anbieter bewähren und sich bereits jetzt an kommende Regeln halten. Bei einer künftigen Lizenzvergabe werden kooperative Anbieter dann bevorzugt behandelt.  

Branchengröße, wie beispielsweise Merkur, haben sich bereits auf die Öffnung vorbereitet und planen damit, mit virtuellen Spielautomaten erneut auf dem Markt aktiv zu werden.

Hierfür müssen Anbieter von virtuellen Spielautomaten eine Vielzahl an Vorgaben erfüllen, um ungestört agieren zu können. Darunter ein 30-Punkte-Plan, einzig und allein dazu da den Spielerschutz zu garantieren. Unter den Maßnahmen finden sich beispielsweise ein monatliches Einzahlungslimit sowie regelmäßige Auskünfte über Verluste und Gewinne.  

Trotz der Euphorie auf der einen Seite, gestaltet sich die Situation für Aufsichtsbehörden äußerst fragwürdig. Der Glücksspielstaatsvertrag tritt erst 2021 in Kraft, bis dahin bleiben Online-Angebote eigentlich illegal und somit strafrechtlich relevant. Würden die Mitarbeiter der Aufsichtsbehörden die Duldung wahrnehmen und kooperative Anbieter nicht verfolgen, könnten sie sich einer Strafvereitlung schuldig machen. Im Zuge dessen hat die Bremer Innenbehörde erklärt, per Dienstanweisung die Verantwortung von den Schultern der Mitarbeiter zu nehmen. Dennoch bewertet Hamburg die Duldung kritisch, bestehe bis heute nicht die geplante Aufsichtsbehörde für das Online-Glücksspiel. Übergangsweise ist es vorgesehen, dass sich die Aufsichtsbehörden der Länder diese Arbeit teilen.     

Quelle : sueddeutsche.de vom 15.10.2020 05:48 (https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/Spielotheken-im-internet-das-milliarden-spiel-ist-eroeffnet-1.5068994)

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